Die Straßenverkehrsverwaltung stellt derzeit im Stadtbezirk Hardtberg Orteingangs- und Ortsausgangsschilder auf, die falsch und irritierend sind. Die CDU Bezirksfraktkon hat dazu eine Kleine Anfrage gestellt, um die Hintergründe zu erfahren. Es ist völlig unverständlich, dass die Stadtverwaltung in einer Zeit der Krise, in der alle Kräfte auf die Unterstützung der Bevölkerung gerichtet sein müssten, mit einer solchen unsinnigen und kostspieligen Aktion verbringt.
Fehlerhafte Beschilderung am Eichhörnchenweg Richtung Duisdorf (Foto: B. Moll) Beispielsweise wurde in Bonn-Duisdorf am Eichhörnchenweg im Bereich des Hauses Nr. 20 jetzt ein Ortseingangsschild und ein Ortsausgangsschild aufgestellt. Die Inhalte der Schilder sind falsch. Von Alfter-Witterschlick kommend in Richtung Duisdorf bzw. Brüser Berg fahrend wird ein Ortsausgangsschild Bonn mit einem durchgezogenen roten Streifen angezeigt. Aus der anderen Richtung von Duisdorf bzw. Brüser Berg nach Alfter-Witterschlick kommend wird ein Ortseingangsschild Bonn ebenfalls mit einem durchgezogenen roten Streifen angezeigt. Man könnte meinen, dass Alfter-Witterschlick jetzt zur Stadt Bonn gehört. Aber selbst wenn man die Schilder jeweils umdreht und auf die andere Seite der Fahrbahn stellen würde, wären sie falsch platziert und würden den Eindruck vermitteln, dass nach den Verkehrszeichen das sogenannte Niederwildviertel nicht mehr Teil der Stadt Bonn wäre. Die Aufstellung eines Ortseingangsschildes bzw. Ortsausgangsschildes dürfte wenn überhaupt nur im Bereich der Grenze zwischen der Stadt Bonn und der Gemeinde Alfter, also im Bereich der Einmündung der Witterschlicker Allee, erfolgen.
Dieser Unsinn an Beschilderung, der sich an vielen Stellen im Stadtbezirk Hardtberg zeigt und völliges Unverständnis und fehlende Ortskenntnis der Verwaltung offenbart, und auf keinen Fall auch in anderen Stadtbezirken stattfinden darf, muss so schnell wie möglich mit einem Dringlichkeitsantrag im Planungs- und Verkehrsausschuss am kommenden Mittwoch beseitigt werden. Danach soll nicht nur im Stadtbezirk Hardtberg, sondern im Bonner Stadtgebiet insgesamt bis auf Weiteres von der Anbringung von Ortstafeln (STVO Zeichen 310/311) abgesehen und Ortstafeln mit fehlerhaftem Inhalt umgehend entfernt werden. Vor der weiteren Herstellung und Anbringung von Ortstafeln sind Vorschläge den politischen Gremien zur Genehmigung vorzulegen.
Die Verwaltung hat sich bislang darauf berufen, dass Ortstafeln nach § 42 der Straßenverkehrsordnung (Richtzeichen 310/311) ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen dort aufzustellen seien, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße beginnen würde. Dies bedeute, dass mit den Ortstafeln nicht automatisch die Gemeindegrenzen anzuzeigen seien.
Anstatt sich allein am Wortlaut der Verwaltungsvorschrift zu § 42 der Straßenverkehrsordnung zu orientieren, hätte die Verwaltung sich nach der tatsächlichen Örtlichkeit und der jeweiligen Fahrrichtung in oder aus einem Ortsteil richten müssen, um die Ortschilder mit dem Ziel der Orientierung richtig zu bezeichnen und damit Sinn und Zweck der Regelung richtig zu erfassen und umzusetzen.
Die fehlerhaften Ortstafeln vermitteln auch im Hinblick auf die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten einen falschen Eindruck. Es ist deshalb auch nicht nachvollziehbar, warum auf dem Brüser Damm Anfang April hinter den einmündenden Straßen überhaupt Tempo 50 Schilder aufgestellt worden sind. Beim Brüser Damm handelt es sich um eine innerörtliche Gemeindestraße auf der von Gesetzes wegen ohnehin Tempo 50 Km/h gilt, so dass eine zusätzliche Beschildung völlig überflüssig ist und unnötig Steuergelder kostet.