Wir brauchen mehr Mehrgenerationen-Wohnen
Nach den statistischen Erhebungen von des Landes NRW muss sich Bonn und die Region in den nächsten Jahren auf einen Zuwachs der Bevölkerung einstellen. Dies wird den Wohnungsmarkt weiter anspannen. Die Stadt Bonn rechnet mit einem Mehrbedarf von 18.000 Wohnungen bis zum Jahr 2040. Angesichts der wenigen freien Baufelder wird der Bedarf an neuen Häusern und Wohnungen auf dem Bonner Stadtgebiet nur eingeschränkt gedeckt werden können.
Auf der Grundlage des von mir mitentwickelten Bonner Baulandmodells sollen Wohnform aller Art einschließlich des geförderten Wohnungsbaus entstehen. Eine Wohnform sollte dabei aber besonders gefördert werden: Mehrgenerationenhäuser schaffen in privater Initiative (unter anderem Wahlverwandtschaften, Amaryllis) die Möglichkeit, dass Jung und Alt sich in einem Gebäudekomplex gegenseitig unterstützen und für einander da sind.
Das Mehrgenerationen-Wohnen kann vielen Menschen im Alter eine Perspektive geben und ihnen eine Alternative für den Verbleib in einem oft zu großen Einfamilienhaus bieten. Das Zusammenleben mit jüngeren Familien gibt älteren Mitbewohner*innen die Möglichkeit, sich im Zusammenleben einzubringen und gebraucht zu werden. Der Umzug in eine kleinere Wohneinheit in einem Mehrgenerationenhaus eröffnet dann jungen Familien wiederum die Möglichkeit ein Einfamilienhaus zu erwerben.
Als Kandidat für den Deutschen Bundestag möchte ich das Mehrgenerationen-Wohnen fördern und baurechtliche Privilegierungen im Baugesetzbuch vorschlagen. Angesichts der Flächenknappheit sollte Mehrgenerationen-Wohnen als besondere Wohnform ausnahmsweise auch als Außenbereichsvorhaben im Sinne des § 35 Baugesetzbuch in Zukunft gestattet werden. Flankierend müssen auch die gesetzlichen Regelungen zur Ausweisung interkommunaler Baugebiete in den Blick genommen werden. Die Flächenpotentiale in den Grenzbereichen von Nachbarkommunen müssen besser genutzt werden. Das Recht zur interkommunalen Kooperationen bei der Entwicklung von Baugebieten muss daher zur gesetzlichen Pflicht werden.
Grüne Städte mit mehr freiwilligem Engagement und Wertschätzung
Ein wesentliches Ziel des Wahlkampfes muss es sein, Wechselwähler*innen wieder zurück zu gewinnen und davon zu überzeugen, dass Ökologie und Nachhaltigkeit von der CDU mit eigenen Inhalten und konkreten Angeboten belegt werden. Dabei wird das deutsche Umweltrecht zumeist mit Reglementierung und Restriktionen verbunden.
Der Schutz der natürichen Lebensgrundlagen ist nach meinem christlichen Menschenbild aber nicht nur die Aufgabe des Staates (Art. 20 a Grundgesetz), sondern richtet sich an jeden einzelnen von uns. Eigenverantwortung und die Freiwilligkeit des einzelnen, einen aktiven Beitrag für den Umweltschutz und die Nachhaltigkeit vor Ort zu leisten, werden jedoch nicht durchgehend gewürdigt und honoriert.
In Bonn gibt es zwar die Möglichkeit, Baumpatenschaften bei der Stadtverwaltung anzumelden. Von dieser Möglichkeit haben aber bislang verhältnismäßig wenige Bürger*innen Gebrauch gemacht.
Es kommen aber auch noch viele andere Anwendungsbereiche, wie Dach- und Fassadenbegrünungen, in Betracht, bei denen sich Bürger*innen für ihre Umwelt engagieren und einen aktiven Beitrag für eine grüne Stadt leisten können. Bei meinen Haustürbesuchen habe ich immer wieder gehört, dass die Stadt Bonn durch mehr Blumen und gepflegte Grünanlagen schöner werden könnte.
Ich bin überzeugt davon, dass mehr Menschen sich für unsere Grünanlagen und Bepflanzungen einsetzen würden, wenn ihnen dafür mehr Wertschätzung zuteil würde. Hier möchte ich konkret für die Wählerinnen und Wähler vor Ort ansetzen und als Kandidat für den Bundestag freiwilliges Handeln für Nachhaltigkeit und Umweltschutz durch bundesgesetzliche Regelungen fördern. Diese Förderung könnte unter anderem durch verbesserte Anreize bei der Einkommenssteuer erfolgen.
Digitalisierung voranbringen
In Zeiten der Corona Pandemie hat die Digitalisierung weiter an Bedeutung zugenommen. Der Breitbandausbau im Regierungsbezirk Köln hat in den letzten Jahren zwar Fortschritte gemacht. Allerdings sind nach wie vor insbesondere die Schulen und Bildungseinrichtungen nicht ausreichend digitalisiert.
Derzeit sind nur noch rund ein Prozent der Privathaushalte als sogenannter "weißer Fleck" mit weniger als 30 MBit/S unterversorgt. Bereits jetzt ist absehbar, dass es durch den Ausbau und der bewilligten Förderanträge aus dem Bundesförderprogramm und dem Förderprogramm des Landes Nordrhein Westfalen in absehbarer Zeit keine weißen Flecken mehr im Regierungsbezirk Köln geben wird. Rund 95 % der Haushalte werden sogar über 100 Mbit/S im Download erhalten können, rund 50 % sogar mehr als ein Gbit/s.
Trotz dieser positiven Entwicklung gibt es noch viel zu tun: ein besonderes Augenmerk muss auf den Gewerbegebieten und Schulen liegen.
Als Mitglied des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln werde ich einen besonderen Fokus auf diesen wichtigen Aufgabenbereich richten. In der konstituierenden Sitzung hat mich der Regionalrat einstimmig zum Vorsitzenden der Kommission Digitalisierung ernannt und mir damit das Vertrauen ausgesprochen, die Digitalisierung in unserer Region in den nächsten Jahren weiter voranzubringen. Als Kandidat für den Deutschen Bundestag ist die Digitalisierung untrennbar mit der Neuausrichtung unserer sozialen und ökologischen Marktwirtschaft verbunden.
Deshalb begrüße und unterstütze ich die aktuelle Novelle der Telekommunikationsgesetzes, mit der höhere Rechts- und Planungssicherheit für die Kommunen und Unternehmen beim Ausbau des Glasfasernetzes geschaffen werden soll. Beim Ausbau des Glasfasernetzes muss sichergestellt werden, dass Fördermittel so effizient wie möglich eingesetzt werden. Straßenbau und Netzausbau müssen besser aufeinander abgestimmt werden und brauchen eine gute Baustellenkoordinierung. Für die Standorte zum Ausbau des Mobilfunknetzes soll eine Plattform geschaffen werden, um eine flächendeckende Auswahl an geeigneten Stellen zu ermöglichen.
Ich werde mich auch als Abgeordneter des Deutschen Bundestages dafür einsetzen, dass nicht nur die Voraussetzungen für die technische Weiterentwicklung der Digitalisierung, sondern auch der Folgen in den Blick genommen werden. Diese betreffen nahezu unsere gesamte Gesellschafts- und Rechtsordnung und reichen vom Arbeitsrecht bis zur Zusammenarbeit staatlicher und privater Organisationen.
Die Corona Pandemie und ihre Folgen ist erneut Gegenstand der Beratungen im Deutschen Bundestag gewesen. In dieser Woche hat er das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen verabschiedet. Mit dem Gesetz wird sichergestellt, dass die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendigen Regelungen in der Corona-Pandemie über den 31. März 2021 hinaus gelten. Der Bundestag muss künftig durch eigenen Beschluss alle drei Monate das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellen. Andernfalls gilt die Feststellung als aufgehoben. Außerdem ist geregelt worden, dass bei Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht nur die Zahl der Infektionen, sondern auch die Zahl der geimpften Menschen sowie der R-Faktor zu berücksichtigen und dass Virusmutationen besonderes berücksichtigt werden können bei der Abwägung, welche Maßnahmen zu treffen sind. Außerdem hat der Bundestag in dieser Woche das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für weitere drei Monate festgestellt.
Der Deutsche Bundestag hatte erstmalig am 25. März 2020 und erneut am 18. November 2020 entsprechende Beschlüsse gefasst. Die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist in der aktuellen Situation unverzichtbar. Die Gefahr durch das Coronavirus besteht fort, die aktuelle Situation wird noch verschärft durch das Auftreten neuer Virusvarianten.
Nach wie vor besteht das vorrangige Ziel darin, mit geeigneten und situationsabgestimmten Schutzmaßnahmen die Ausbreitung der Pandemie zu bekämpfen, um Leben und Gesundheit zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern (Info parl. Geschäftsführer CDU/CSU BT-Fraktion, F. Hauer).
Hier können Sie die Anträge nachlesen: