Ausbauplanung der Lingsgasse geht voran

Haltestellenüberdachung auf beiden Straßenseiten erforderlich

Nach einem langen Vorlauf der Beratung und zuletzt auch der Bürgerinformation im Bürger- und Vereinshaus Lengsdorf hat die Verwaltung nunmehr einen Beschlussvorschlag zur baureifen Planung zur Umgestaltung der Lingsgasse vorgelegt.
Dies ist ein großer Fortschritt, denn schon seit langem ist die Verbreiterung der Linksgasse erforderlich, um den Begegnungsverkehr an diesem Nadelöhr in Lengsdorf endlich gefahrfrei und reibungslos mit Fußgängerwegen auf beiden Straßenseiten zu gestalten. Im Rahmen der Vorplanung war dazu auch ein Beschluss getroffen worden, die Bushaltestellen stadteinwärts und stadtauswärts in die Lingsgasse zu verlegen. Die baureife Planung war allerdings bislang deshalb nur zögerlich vorangegangen, weil die Verbreiterung des Straßenkörpers mit der geplanten Bebauung auf dem Grundstück Hüntenhof oberhalb der Lingsgasse mit dem Investor koordiniert und abgestimmt werden musste. Da jetzt nach langem und zähen Ringen diese Bebauung nunmehr im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung möglich sein wird, bedarf es zur Straßenerweiterung keiner kostenaufwändigen Stützwand mehr, da auf dem Grundstück auch eine Böschung zur Abstützung des Hangs mit Zustimmung des Eigentümers errichtet werden kann.
 
Trotz dieser positiven Entwicklung bedarf es dennoch einiger Änderungen bei der Beschlussfassung über die Ausbauplanung in der Bezirksvertretung Hartberg am 16.6.2020.
 
Die in der Bürgerversammlung geäußerten Belange der Bürger/innen sind hinsichtlich der Haltestelle stadtauswärts und der Fußgängerüberwegung nicht ausreichend berücksichtigt.
 
Problematisch ist die Feststellung der Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage, dass die Verlegung der Haltestelle stadtauswärts vom geplanten Standort vor der VR Bank in Richtung „Im Mühlenbach“ nach Abstimmung mit den Stadtwerken Bonn nicht befürwortet werden könne, da die vorhandene Steigung in diesem Bereich zu hoch sei und eine barrierefreie Nutzung erschweren würde.
 
In der Beratung der Vorplanung der neuen Haltestellen in der Lingsgasse und bei der Bürgerversammlung wurde allerdings bereits der Vorschlag und die Bitte geäußert, die Haltestelle stadtauswärts nicht vor dem Gebäude der VR Bank, sondern daneben zu errichten. Damit könnte auch an dieser Haltestelle ebenso wie auf der gegenüber liegenden Straßenseite stadteinwärts eine Haltestellenüberdachung errichtet werden.
 
Die Errichtung der Haltestelle stadtauswärts sollte mit Überdachung auf der Höhe der Garagen neben dem VR Bank Gebäude auf dem Grünstreifen erfolgen. Die Maßnahme ist mit der VR Bank besprochen und diese Lösung wird von ihr ausdrücklich begrüßt. Auch an anderen Stellen im Stadtgebiet Bonn werden Haltestellen trotz eines Anstiegs in der Straße errichtet. Die bloße „Erschwernis“ dieser Umsetzung neben dem VR Bank Gebäude dürfte kein Grund dafür sein, die aus Sicht der Nutzer des ÖPNV und der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gewünschte Überdachung an beiden Haltestellen in der Lingsgasse nicht zu realisieren und die barrierefreie Nutzung an dieser Stelle durch entsprechende Maßnahmen zu unterstützen.
 
Hinzu kommt, dass der vorhandene Fußgängerüberweg im nördlichen Bereich des Knotenpunktes Im Mühlenbach/Lingsgasse eine wichtige Funktion für die Sicherheit des Fußgängerverkehrs erfüllt und entgegen dem Vorschlag der Verwaltung an diesem Ort erhalten bleiben sollte. Um den Fußgängern und insbesondere den Schülern/innen der Kreuzbergschule einen sicheren Fußweg von der neuen Bushaltestelle stadteinwärts in der verbreiterten Lingsgasse Richtung Im Mühlenbach zu ermöglichen, sollte ein neuer, zusätzlicher Fußgängerüberweg in der Lingsgasse vor der Einmündung zur Straße Im Mühlenbach geschaffen werden.
 
Mit diesen beiden Fußgängerüberwegen würden die Fußwegeverbindungen insgesamt besser gesichert, als durch eine bloße Verlegung des bestehenden Fußgängerüberweges vom nördlichen in den südlichen Bereich der Straße Im Mühlenbach.
 
Schließlich darf auch nicht außer acht gelassen werden, das die Verbreiterung der Straße mit der Fällung zahlreicher Bäume einhergehen wird. Ich werde daher auch beantragen, dass die Ersatzpflanzungen sich nicht nur auf die nach der Baumschutzsatzung geschützten Bäume, sondern auch auf die drei nicht geschützten Bäume erstrecken sollen.