Keine Beanstandung der Entscheidung zum Cityring

Keine Beanstandung des Ratsbeschlusses zum Cityring

Mit guter und überzeugender Begründung hat die Bezirksregierung Köln den Antrag der Bezirksbürgermeisterin Bonn und mit ihr SPD, Grüne und Linke auf Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 18.6.2020 wegen vermeintlicher Unzuständigkeit des Rates zurückgewiesen. Damit hat der Ratsbeschluss Bestand. Mit dem Erhalt des Cityrings wird die Durchlässigkeit der Verkehrsführung in der Innenstadt Richtung Hauptbahnhof und Bonner Norden und Westen bewahrt, Umgehungsverkehre vermieden und damit letztlich ein Beitrag für Klimaschutz und Mobilität gleichermaßen geleistet.


Mit einer deutlichen Mehrheit von 44 zu 37 Stimmen hatte der Rat der Bundesstaat Bonn am 18. Juni 2020 den Beschluss gefasst, die Öffnung des sogenannten Cityrings mit der Wiederherstellung der Durchfahrt durch die Kaiserstraße Richtung Hauptbahnhof sowie der Durchfahrt durch die Rathausgasse Richtung Hauptbahnhof wiederherzustellen.

Diesen Beschluss hat die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Bonn der Bezirksregierung in Köln zur Prüfung und möglichen Beanstandung vorgelegt.
Zurecht hat die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 15. Juli 2020 diesen Antrag als unbegründet zurückgewiesen.
 
Die Beanstandung dieses Ratsbeschlusses sei deshalb nicht gerechtfertigt, weil es sich beim sogenannten Cityring nach der Bonner Bezirkssatzung nicht um eine Angelegenheit in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Bonn, sondern des Rates der Stadt Bonn handele. Die Bezirksregierung schließt sich der Argumentation des Oberbürgermeisters an, dass der Straßenzug Rathausgasse/am Hof für die Verkehrsführung in der Innenstadt eine gesamtstädtische Bedeutung habe, die wesentlich über den Stadtbezirk Bonn hinausgehe und damit in der Zuständigkeit des Rates liege. Dies hätten die Antragsteller bei der Beschlussfassung über den Test eines sogenannten "erweiterten Cityrings" mit einer Verlagerung des Verkehrs aus der Rathausgasse in die umliegenden Straßenzüge ihrerseits sogar selbst so entschieden. Der Umstand, dass der Rat die Testphase des "erweiterten Cityrings" für beendet erklärt habe, führen jetzt nicht zu einer anderen Zuständigkeitsverteilung, sondern zur Wiederherstellung der vorherigen Verkehrsführung in seiner gesamtstädtischen Bedeutung.