Ausbau der BAB 565 ist unverzichtbar

Schallschutzkonzepte verbessern

Der Rat der Stadt Bonn hat am 14. Dezember 2017 auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 22. November 2017 (DS 1713165EB8) mit Mehrheit beschlossen, sich im Rahmen der Vorplanung unter Einbeziehung einer städtebaulichen Prüfung für eine Neubauplanung der innerstädtischen Autobahn BAB 565 zwischen dem AK Bonn-Nord und der AS Bonn-Endenich grundsätzlich in der sog. modifizierten Hybrid-Variante (Hochlage in der bisherigen Trasse mit teilweiser Troglage zur Überbrückung an der Immenburgstraße) auszusprechen.

Die Lärmschutzeinrichtungen sollten, wo möglich, transparent gestaltet werden. Dies gelte auch und insbesondere auf den Brückenbauwerken. Bei der Planung solle ein landschaftspflegerischer und städtebaulicher Begleitplan aufgestellt werden.


Dieser Beschluss des Stadtrates muss Bestand haben, zumal der Bedarf für den 6-spurigen Ausbau vom Deutschen Bundestag 2016 im Fernstraßenausbaugesetz festgestellt worden ist und somit für die Straßenbauverwaltung eine Umsetzungspflicht besteht.´

 
Der BAB 565 kommt hinsichtlich der überregionalen Bedeutung sowie Entlastungs- wie Erschließungsfunktion für den innerstädtischen Verkehr in Bonn eine erhebliche Bedeutung zu. Sollte angesichts der auslaufenden Betriebsgenehmigung die Nutzung der Autobahnbrücke (Tausendfüßler) erheblich eingeschränkt werden, hätte dies sowohl Staus als auch die Umleitung insbesondere des Schwerlastverkehrs durch die Stadt Bonn und die umliegenden Gemeinden zufolge.


Der Ausbau der BAB 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord wird deshalb angesichts der Erhebungen zum Bundesverkehrswegeplan und der daraus abgeleiteten Beschlüsse des Deutschen Bundestages sowie der vorliegenden Planfeststellung weiter befürwortet.


Angesichts der ermittelten, zukünftig zu erwartenden Verkehrsmenge auf der BAB 565 wäre eine erhebliche Verzögerung oder sogar die Aufgabe der über viele Jahre vorbereiteten Planfeststellung,  wie von Oberbürgermeisterin Katja Dörner in dem Interview gegenüber dem General-Anzeiger am 5. Oktober 2020 gefordert, nicht gerechtfertigt und würde die angespannte Verkehrslage in und um Bonn erheblich verschärfen, auch wenn sich vorübergehend die Verkehrszahlen wegen der Pandemie geringer entwickeln sollten. Dauerhaft wird Bonn eine wachsende Stadt mit einer zunehmenden Zahl an Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen bleiben und somit auf eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur angewiesen sein.


Die Befürwortung des  Ausbaus der BAB 565 schließt  Einwendungen im Rahmen einer Stellungnahme der Stadt unter Berücksichtigung  der Maßgaben des Ratsbeschlusses vom 14. Dezember 2017 hinsichtlich der Optimierung der Ausbauplanung aber nicht aus.

Dabei sollten nach der Verkehrslärmschutzverordnung alle Planabschnitte und darüber hinaus die Streckenabschnitte der BAB 565, die auch von zunehmenden Lärmimmissionen betroffen sind, hinsichtlich der vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen überprüft werden. In der Ausführungsplanung sollte Lärmschutzwänden der Vorzug gegeben werden, die Lärmimmissionen zumindest teilweise absorbieren und nicht lediglich reflektieren. Der Planabschnitt Wiesenweg sollte überdeckelt werden.

Als weitere Lärmschutzmaßnahmen sollten die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen dem AK Bonn-Nord über die AS Bonn-Hardtberg bis zum Übergang in die BAB 61 durchgehend auf 80/kmh reduziert werden und lärmmindernder Straßenbelag aufgetragen werden.
Vor dem Hintergrund, dass eine alternative Planung für eine Radpendlerroute in Ost-West-Richtung zwischen der Autobahnbrücke Bonn Nord bis in den Bonner Westen anstatt einer autobahnparallelen, aber nicht umsetzbaren Radführung verfolgt werden sollte, ist die für eine Rad-und Fußgängerbrücke vorgesehene Querung der BAB 565 auf der Höhe der Immenburgstraße in die Planung aufzunehmen.
 

BAB 565 AS Endenich/Brücke WiesenwegBAB 565 AS Endenich/Brücke Wiesenweg