CDU und FDP fordern differenzierte Bewertung von neuen Siedlungs- und Gewerbeflächen für die Regionalplanung

Mit ihrer Vorlage zur Überarbeitung des Regionalplans hat die Bonner Stadtverwaltung die Politik vor eine schwierige Herausforderung gestellt, 7 Flächen auf dem Bonner Stadtgebiet als mögliche neue Allgemeine Siedlungs- und Gewerbebereiche (ASB-Gebiete) für einen neuen Regionalplan auszuweisen. 
CDU und FDP haben es sich bei der Bewertung dieser Flächen in Lannesdorf in Bad Godesberg, Lessenich-Meßdorf, Dransdorf-West im Bonner Westen und in Beuel in Oberholtdorf, Hoholz, Gielgen und Geislar nicht leicht gemacht, diese Flächen als allgemeine Siedlungs- und Gewerbebereiche und somit für mögliche spätere Bebauungspläne in den Regionalplan zu übernehmen. Die Berücksichtgung des Gebietes Klosteracker in Auerberg hatten wir bereits wegen seiner herausragenden naturräumlichen und landwirtschaftlichen Bedeutung abgelehnt.
 
Mit dem Änderungsantrag zu den vorgeschlagenen Flächen bringen wir zum Ausdruck, dass wir einerseits als Stadt Bonn in der Pflicht sind, dem erheblichen Bedarf an Flächen zur Schaffung von neuem Wohn- und Gewerberaum andererseits aber auch dem Schutz von Freiflächen aus ökologischen, klimatischen und naturräumlichen Gründen Rechnung zu tragen. Dies erfordert eine differenzierte Bewertung jeder einzelnen Fläche.
 
Dabei müssen wir die Flächenentwicklung in Bonn in einem regionalen Kontext sehen, so Moll, der auch Mitglied des Regionalrates bei der Bezirksregierung Köln ist, wo derzeit die Überarbeitung des neuen Regionalplans stattfindet. Bonn kann sich nicht verschließen und sich gänzlich gegen neue Flächenentwicklungen auf dem eigenen Stadtgebiet stellen und im gleichen Atemzug die Inanspruchnahme von Reserveflächen in den Umlandgemeinden für Interessen der Stadt Bonn fordern. Damit grenzen wir uns von dem Änderungsantrag der Grünen, der pauschal alle Flächenentwicklungen ablehnt, und der SPD, die im Bonner Westen ohne Begründung ebenfalls alles ablehnt und in Beuel und Bad Godesberg alles ohne Einschränkung zulassen will, ab.
 
In Abwägung aller Belange werden die von der Stadt vorgeschlagenen Flächen von CDU und FDP wie folgt bewertet:
 
Das landwirtschaftlich genutzte Gebiet in Lannesdorf kommt wegen der hohen naturräumlichen und landwirtschaftlichen Bedeutung sowie wegen seiner Größe auch für eine Ortsrandarrondierung als ASB-Gebiet nicht in Betracht. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, die auf der gegenüberliegenden Seite der Ließemerstraße liegenden Freiflächen hinsichtlich ihrer Bebaubarkeit zu überprüfen.
 
Der Ortsteil Messdorf ist im Hinblick auf mögliche Nutzungsänderungen und Erweiterungen der vorhandenen Bestandsbebauung formal als ASB-Gebiet auszuweisen, was jetzt im Regionalplan nachzuholen ist. Hinsichtlich einer Erweiterung kommt eine ASB Ausweisung aber nur in westlicher Richtung bis zur Höhe des Burgweges und nördlich bis zur Alfterer Straße in Betracht. Ansonsten kommen die Flächen insbesondere in östlicher Richtung zum Messdorfer Feld wegen der hohen naturräumlichen und landwirtschaftlichen Bedeutung als ASB-Gebiet nicht infrage.
 
Das Gebiet Dransdorf-West ist als Reservefläche für die interkommunale Gebietsentwicklung mit der Gemeinde Alfter vorzuhalten. Die Kooperation mit der Gemeinde Alfter soll auf Dauer auch im Hinblick auf gemeinsame, gebietsüberschreitende Flächenentwicklungen unterstützt werden. Bei einer möglichen Entwicklung von Bebauungsplänen ist aber dem Schutz von Ausgleichsflächen und naturräumlich hochwertigen Flächen, wie Niederholz- und Streuobstwiesen, in diesem Arreal Rechnung zu tragen.
 
In Nieder- und Oberholtorf sowie Ungarten ist im Hinblick auf mögliche Nutzungsänderungen und Erweiterungen die Fläche der vorhandenen Bestandsbebauung als ASB-Fläche auszuweisen. Dies verbessert auch die inneren Erschließungsmöglichkeiten und Strukturverbesserungen. Eine Erweiterung der Siedlungsgebiete Richtung Norden ist aus ökologischen Gründen wegen der Grünverbindung zwischen den beiden Waldgebieten nicht sinnvoll. Mögliche Erweiterungsflächen nördlich der Verbindungsstraße zwischen Ungarten und Oberholtorf werden nicht als neue Siedlungs-und Gewerbeflächen ausgewiesen.
 
Mit der Bebauung um die ehemalige Landwirtschaftskammer in Roleber wird ein erheblicher Beitrag zur Siedlungserweiterung und Infrastrukturverbesserung geleistet. Über Art und Umfang wird im Bebauungsplanverfahren mit entsprechender Bürgerbeteiligung befunden. Ergänzende perspektivische Siedlungserweiterungen in Roleber/Gielgen/Hoholz bis zur Stadtgrenze sind nicht in Erwägung zu ziehen. Das Hochplateau in Gielgen hat eine hohe naturräumlichen Bedeutung und kommt für eine Ausweisung als ASB-Gebiet nicht in Betracht.
 
Das Gebiet Geislar östlich und westlich der Niederkasseler Straße ist nicht nur für die Entwicklung von Wohnbebauung, sondern auch als Gewerbestandort vorzuhalten und somit im Regionalplan als ASB-Gebiet auszuweisen. Davon ausgenommen werden sollten aber in der weiteren Fach- und Bauleitplanung die rheinnahen Flächen, die eine hohe Bedeutung und Relevanz für die Trinkwassergewinnung und als Überschwemmungsgebiet haben.