Die Fußgängerzonen in Duisdorf und auf dem Brüser Berg erfreuen sich bei den Bürgerinnen und Bürgern großer Beliebtheit und laden zum Einkaufen und Verweilen ein. Für zahlreiche Kinder, die ihre Eltern in die Fußgängerzonen begleiten, ist das Angebot zum Spielen allerdings spärlich, für ältere Kinder unattraktiv und die Spielgeräte sind in die Jahre gekommen.
Spärliches Angebot an Spielgeräten in den Fußgängerzonen Duisdorf und Brüser Berg (Foto: B. Moll) In der Rochusstraße und am Marktplatz in Duisdorf gibt es zwar 3 kleine Federwippen und eine Holzeisenbahn, die von Kindern - in der Regel allerdings nur kurz - aufgesucht werden. In der Borsigallee auf dem Brüser Berg ist es ähnlich, in der Fußgängerzone gibt es zwar zahlreiche Sitzgelegenheiten für Erwachsene aber außer zwei kleinen Federwippen hinter der Boulebahn keine weiteren Spielangebote für Kinder.
Um unsere Fußgängerzonen im Stadtbezirk Hardtberg familien,- und kinderfreundlicher zu gestalten und damit letzlich auch die Attraktivität für alle zu erhalten, sollte das Spielangebot für Kinder deutlich verbessert und ausgebaut werden.
Dabei ist Kreativität auch für neue Formen von Spielgeräten und deren Anordnung im Raum gefragt. Das war ein Ergebnis seiner Besprechung mit Vertretern des Kinder- und Jugendamtes und des Amtes für Stadtgrün vor Ort in Duisdorf. Auf der Fläche am Marktplatz in Duisdorf, aber auch im Bereich vor der Rochuskirche sollten die vorhandenen Geräte ergänzt und der Fallschutz für die Kinder verbessert werden. Die Stadtverwaltung hat sich offen meine Vorschläge gezeigt und eine Prüfung zugesagt. In der Borsigallee auf dem Brüser Berg könnten nach seiner Auffassung insbesondere gegenüber der Apotheke ebenfallls Spielgeräte aufgebaut werden, was der Stadtverwaltung bereits durch die CDU Bezirksfraktion nahe gelegt worden ist.
Neben der Verbesserung des Spielangebotes ist Moll auch ein anderes Thema wichtig, auf das Eltern immer wieder hinweisen: Kinder sind dem Zigarettenrauch von Passanten ausgesetzt, die sich im Bereich neben den Spielgeräten auf den Bänken aufhalten. Ich habe deshalb die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob die förmliche Ausweisung von Spielplatzzonen in Frage kommt, in denen der Konsum von Tabak, Akohol u.a. verboten ist und mit einer entsprechende Beschilderung darauf hingewiesen werden kann.