Eigentümer des Kurfürstenkarrees droht Enteignung

Die Diskussion um die Entwicklung des Kurfürstenkarrees in der Bonner Altstadt droht für den Eigentümer des Geländes der ehemaligen Kurfürstenbrauerei zu einem Debakel zu werden. Gegen die Stimmen der CDU und der FDP haben eine knappe Mehrheit der SPD, Grünen, Linken gestern im Planungsausschuss die Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme beschlossen, die nach dem Baugesetzbuch sogar in einer Enteignung enden könnte.
 
Dies ist ein verheerendes Signal für die Stadt Bonn als Wirtschaftsstandort, wenn Investoren mit einer möglichen Enteignung gedroht wird, nur weil sie nicht alles machen, was Politiker wollen. Und das, obwohl der Eigentümer bereits begonnen hat, dem Wunsch nach Schaffung von Wohnraum auf dem teilweise unbebauten Areal zwischen Bornheimer Straße und Franzstraße Rechnung zu tragen. Er hat ein altes Gebäude bereits abgerissen und will dort Wohnungen bauen. Weitere Wohnbaumaßnahmen sind bislang wegen des Denkmalschutzes nicht bewilligt worden. Das zeigt, dass der Eigentümer guten Willens ist und eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit Zwangsmitteln nicht angemessen ist, kritisiert der Planungssprecher der CDU Ratsfraktion, Bert Moll.
 
In diesem Zusammenhang weist die CDU-Stadtverordnete Henriette Reinsberg, Mitglied des Planungsausschusses, darauf hin, dass der Beschluss auch gegen die Stellungnahme der Verwaltung gerichtet sei: Diese weist darauf hin, dass das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zweifelhaft sei. Wegen der relativ geringen Größe des Bereichs dürfte ihm keine besondere Bedeutung für die städtebauliche Ordnung der Gemeinde im Sinne des § 165 Abs. 2 BauGB zukommen. Vom Gesetzgeber sei für solche Fälle lediglich die Einführung einer sogenannten Innenentwicklungsmaßnahme im Baugesetzbuch vorgesehen.
 
Auf jeden Fall ist es für die CDU nicht hinnehmbar, dass mit dem Eigentümer vor der politischen Beschlussfassung nicht gesprochen wird und seine Pläne für weitere Wohnungen und für eine mögliche Erweiterung seines Betriebes durch Bebauung auf dem Gelände und den damit verbundenen Arbeitsplätzen nicht einbezogen werden, so die CDU Politiker.